Die Fluggesellschaft benötigt ausreichende Kontaktangaben, um den Passagier im Falle einer Betriebsunregelmäßigkeit kontaktieren oder ihn mit Reiseupdates versorgen zu können. Die Fluggesellschaften dürfen diese Kontaktdaten ausschließlich für operative Benachrichtigungen verwenden und nicht für Verkaufs- oder Marketingzwecke. Operative Benachrichtigungen beinhalten unter anderem Informationen zu geänderten Abflugzeiten, Flugzeitverspätungen, Flugstornierungen, proaktiven Flugumbuchungen, Sitzplatzänderungen, Gate-Änderungen, Gepäck-Updates, Check-in-Beginn/automatischer Check-in usw.
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