Das Reisebüro sollte dem Kunden erklären, welche Vorteile eine Kontaktangabe mit sich bringt, und welche Konsequenzen deren Fehlen haben kann. Falls der Passagier von seinem Recht, die Angabe seiner Kontaktdaten zu verweigern, Gebrauch macht, obliegt es dem Reisebüro darauf hinzuweisen, dass der Passagier eine Kontaktangabe abgelehnt hat. Das Reisebüro sollte die Weigerung im PNR unter Verwendung des SSR CTCR (Kontakt verweigert) angeben und in diesem Fall soll der Passagier keine Informationen bezüglich des Fluges erhalten.
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